AGB

Gibt es auch das Kleingedruckte?

Leider ja, denn ohne das unvermeidliche “Kleingedruckte” – auch AGB oder Allgemeine Geschäftsbedingungen – geht es leider nicht (sofern hier Angaben fehlen, verweisen wir ergänzend auf die AGB der Internetseite der Gemeinde Nordstrand unter https://www.nordstrand.de/agb)

Ihre Buchung wird erst durch die Buchungsbestätigung, die wir Ihnen zusenden – per E-Mail, Fax oder Brief –verbindlich vereinbart. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie bitte bis eine Woche vor Ihrem Urlaubsbeginn oder zahlen Sie ihn in bar bei der Anreise.

Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht anreisen können, teilen Sie uns dies so schnell wie möglich mit. Wir werden dann versuchen, Ersatz zu finden. Sollte dies möglich sein, erhalten Sie natürlich bereits gezahlte Beträge zurück.

Ansonsten sind Sie verpflichtet, den Buchungsbetrag zu zahlen. Ausdrücklich weisen wir Sie darauf hin.

In den AGB der Kurverwaltung Nordstrand heißt es unter 5.5: Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

Die Kosten sind gering, und wenn Sie eine Ganzjahresversicherung abschließen, sind Sie sogar bei jeder Reise über 50 km versichert. Es lohnt sich, das zu überlegen.

Das Ferienhaus steht Ihnen am Anreisetag spätestens ab 14 Uhr zur Verfügung.

Die Abreise erbitten wir bis 10 Uhr am Abreisetag.